Das Recht auf Rausch?

Den Recht auf Rausch gibt es tatsächlich - zumindest in Bezug auf Cannabis, stellte doch das Bundesverfassungsgericht bereits im März mit seinem Beschluss des Zweiten Senats vom 09. März 1994 fest:

Zitat: Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, sodass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint

Immer häufiger sehen sich Gerichte mit dieser Frage konfrontiert und müssen prüfen, ob Menschen, die mit geringen Menden Cannabis - wie in einem Fall in Münster mit 0,4 Gramm - erwischt werden, bestraft werden sollten.

Recht - Zeichen von Gerechtigkeit
Scales of justice and Gavel on sounding block, object and law book to working with judge agreement in Courtroom, Justice and Law concept.

Verletzt das BtMG und seiner Vorschriften in Bezug auf Cannabis die Grundrechte eines Menschen?

Wozu gibt es das Betäubungsmittelgesetz BtMG? Warum sind Drogen nicht legal?

Weil hier die Fürsorgeflicht des Staates greift, welche darin besteht, seine Bürger von gesundheitsschädlichem Tun habzuhalten. Zumindest in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis scheint das dem deutschen Staat auch perfekt zu gelingen. Leider sieht das hinsichtlich anderer augenscheinlich deutlich gefährlicherer Substanzen ganz anders aus.

Alkohol wird nicht umsonst in medizinischen Fachkreisen als gefährliches Zellgift bezeichnet. Es reichen bereits wenige Gramm täglich davon aus, um dem Körper dauerhaft Schaden zuzufügen.

Alkohol - gleich Ethanol - wird von unserem Körper auch als solches erkannt, weshalb er bemüht ist, es so schnell wie möglich abzubauen. Das geschieht mithilfe der Leber, die den Alkohol dafür in seine Bestandteile zerlegt. Dabei entstehen Kohlenstoffdioxid und Essigsäure, aber eben auch durch enzymische Vorgänge ein äußerst giftiges Zwischenprodukt: das Acetaldehyd. Dieses Molekül sorgt nicht nur für eine Schädigung der Schleimhautzellen, sondern ist laut WHO auch stark krebserregend.

Im Gehirn sorgt regelmäßiger Alkoholkonsum außerdem dafür das Hirnmasse und Hirnvolumen abnehmen, da der Alkohol die Gehirnzellen zerstört. Neben diesen katastrophalen Folgen für die Gesundheit prägt regelmäßiger Alkoholkonsum auch das familiäre und soziale Umfeld. Es ist doch erschreckend, dass jedes sechste Kind in Deutschland mit alkoholkranken Eltern aufwächst.

Saufen ja - Kiffen nein: Muss man das verstehen?

Es wird immer offensichtlicher, dass der Umgang mit dem Rausch in Deutschland einer politischen Doppelmoral unterliegt. Zum einen ist Komasaufen schick, angesagt und selbst in der Öffentlichkeit überhaupt kein Problem und zum anderen wird jeder Cannabis Konsument, der sich im Besitz geringster Mengen von wenigen Gramm Cannabis befindet sofort einkassiert. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit - vor allem, wenn man bedenkt, dass täglich ca. 200 Menschen aufgrund ihres Alkoholkonsums dem Sensenmann zum Opfer fallen.

Übrigens ist im o.g. Beschluss des BVerfG noch ein interessanter Punkt aufgeführt:

Zitat:

Die Strafbarkeit der Abgabe von Cannabisprodukten, die dem Eigenkonsum dienen, sei auch unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 GG. Zu den grundlegenden Elementen menschlicher Selbstbestimmung gehöre die verantwortliche Entscheidung darüber, welche Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel der Bürger zu sich nehme. Der Rausch gehöre zu den fundamentalen Bedürfnissen des Menschen. Das "Recht auf Rausch" sei daher durch Art. 2 Abs. 1 GG als zentraler Sektor menschlicher Selbstbestimmung geschützt; der Staat dürfe es nur dann einschränken, wenn dies durch eine der Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt sei. Vorliegend komme als Schranke nur die verfassungsmäßige Ordnung in Betracht. Die hier maßgeblichen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes gehörten indessen nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung.

Bedenkt man, wie lange diese Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts schon existieren, kommen weitere Fragen auf. Haben Polizei und Richter davon keine Kenntnis genommen? Wem nützen diese Beschlüsse, wenn Behörden und Ordnungshüter diese nicht umsetzen?

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist vor diesem Hintergrund, dass CBD fast ähnlich verteufelt wird wie Cannabis im allgemeinen und die Nutzung dieser wohltuenden Substanz den Menschen so schwer gemacht wird. Ein Schelm. wer da was Böses denkt.


Annett Jäger

Freie Autor*In / SEO Writerin / Content Artist

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