Genau wie ich schwören viele andere Menschen auf die Wirkung von CBD Öl. Besonders, wenn es um Beschwerden wie chronische Schmerzen, Schlafstörungen oder Angst geht.
Und so bin ich, wie eben auch die vielen anderen zufriedenen Anwender von CBD Öl froh darüber, dass ich es frei kaufen kann. Sei es nun im Online-Handel oder aber in einer Apotheke oder Drogerie. Allerdings kann das bald ein Ende haben. Denn CBD Öl soll in der Schweiz ungenießbar gemacht werden. Und niemand weiß, ob nicht auch die Behörden in Deutschland diese Idee aufgreifen.
Worum geht es hier eigentlich?
Viele Hersteller hochwertiger CBD Öle und anderer CBD-haltiger Artikel sahen sich in der Vergangenheit gezwungen, kreativ zu werden. Wer CBD Öl verkaufen möchte, muss sich etwas einfallen lassen. Denn dieser gestaltet sich schwierig, da CBD entweder als Novel Food einer teuren und langwierigen Zulassung bedarf oder eben nicht als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden kann.
Daher kam man seitens der Produzenten auf die Idee, CBD Öl als Aromaöle / Duftöle – in der Schweiz als Chemikalien – zu deklarieren und zum Kauf anzubieten. Klar war, dass die Anwender sich von der plötzlichen „Umbenennung“ ihrer CBD Öle in CBD Aromaöl nicht abschrecken lassen und das CBD Öl dennoch weiter nutzen und natürlich einnehmen würden anstatt es auf das Kopfkissen zu träufeln.
Wie mir ein Hersteller (ein kleines Startup aus Köln) mitteilte, kam es mit der Zeit zu immer weiteren Einschränkungen. So musste zum einen nicht nur die gesamte Verpackung der CBD Öle neu designt werden, was allein schon einen riesigen Kostenfaktor darstellte. Nach einigen weiteren Monaten kam man seitens der Behörden zusätzlich darauf, dass auf den Verpackungen explizit auszuweisen sei, dass das CBD Öl nicht zum Verzehr geeignet ist.
Ich frage mich schon lange – geht es hier wirklich um die Sicherheit der Verbraucher, wie immer behauptet. Oder was steckt wirklich dahinter?!
Die Schweiz setzt jetzt noch einen drauf: CBD Öl soll ungenießbar sein
In der Schweiz verfügte nun die Anmeldestelle für Chemikalien im März 2022 Folgendes:
- CBD Duftölen muss zukünftig ein Vergällungsmittel beigefügt werden. (1)
Vergällungsmittel werden üblicherweise Lösungen hinzugefügt, um diese ungenießbar zu machen. Das ist beispielsweise bei bestimmten Putzmitteln der Fall.
Mit der Maßnahme möchte man es den Anwendern unmöglich machen, CBD Duftöle „versehentlich“ einzunehmen. Für unvergällte bereits in Verkehr gebrachte CBD Öle, ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen.
CBD ist nicht gefährlich
Cannabidiol ist nicht gefährlich. Das wurde von unterschiedlichen Stellen – unter anderem der WHO – mehrfach bestätigt. Somit ist die Maßnahme der Schweizer Behörden weder für Hersteller von CBD Ölen und anderen CBD Produkten noch für die Anwender nachvollziehbar.
Immer noch scheint die jahrzehntelange Diffamierung der Cannabis Pflanze als Droge ihre Schatten voraus zu werfen, sodass auch die völlig ungefährlichen bzw. legalen Teile der Hanfpflanze viel stärkeren Regulierungen unterliegen, als vergleichbare Produkte. Und das, obwohl CBD in der Schweiz eine durch alle Bundesämter seit 2017 bescheinigte Zulassung besitzt.
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