Das Recht auf Rausch

Das Recht auf Rausch?

Das Recht auf Rausch gibt es tatsächlich – zumindest in Bezug auf Cannabis, stellte doch das Bundesverfassungsgericht bereits im März mit seinem Beschluss des Zweiten Senats vom 09. März 1994 fest: Zitat: Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes Read more…