Erleichterte Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA-Beschluss bringt Aufschwung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich bedeutende Änderungen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis beschlossen. Diese neuen Regelungen betreffen den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen und könnten sowohl für Ärzte als auch für Unternehmen in der Cannabisbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Erleichterungen für Fachärzte Rezept für medizinisches Cannabis zu verordnen
In einem richtungsweisenden Schritt hat der G-BA beschlossen, dass der Genehmigungsvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis für bestimmte Facharztgruppen entfällt. Zu diesen Fachärzten gehören unter anderem Spezialisten in Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie. Prof. Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, betonte in einer Pressemitteilung, dass diese Ärzte künftig die Notwendigkeit einer Cannabisverordnung eigenständig beurteilen können, um bürokratische Hürden zu verringern.
Bürokratische Hürden fallen weg für das Rezept für medizinisches Cannabis
Mit der neuen Regelung soll die Verschreibung von medizinischem Cannabis besonders bei offensichtlichen Fällen schwerwiegender Erkrankungen erleichtert werden. Patienten mit einem Grad der Behinderung (GdB) über 50% und solchen, bei denen multimodale Therapien nicht erfolgreich waren, können nun schneller und einfacher Zugang zu medizinischem Cannabis erhalten. Die International Alliance for Cannabinoid Medicines eV (IACM) begrüßt diese Entscheidung, da sie sowohl den Ärzten als auch den Patienten zugutekommt.
Risiken für Ärzte bleiben bestehen
Trotz der Erleichterungen bleibt das Risiko eines Regresses für Ärzte bestehen. Sollte Jahre nach der Verschreibung eines Rezeptes für medizinisches Cannabis festgestellt werden, dass der Arzt unwirtschaftlich gehandelt hat, könnte er die Behandlungskosten aus eigener Tasche zurückzahlen müssen. Der G-BA empfiehlt daher weiterhin die freiwillige Stellung von Kostenübernahmeanträgen, um finanzielle Rückforderungen zu vermeiden.
Positive Reaktionen aus der Apothekerschaft
Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), lobt die Neuregelung als „Fortschritt und Erleichterung für die Ärzteschaft“. Neubaur weist darauf hin, dass 80% der Rezepte für medizinisches Cannabis auf Privatrezepte entfallen und Patienten besonders Cannabisblüten bevorzugen. Dies spiegelt sich auch in den erwarteten Umsatzzuwächsen der Unternehmen wider.
Boom in der Cannabisbranche
Die Pharmazeutische Zeitung berichtet, dass der Markt für medizinische Cannabisblüten in diesem Jahr um 80 bis 100% auf über 24 Tonnen wachsen könnte. Unternehmen wie Cansativa, Cantourage Group und Bloomwell Group rechnen mit erheblichen Umsatzzuwächsen. Beispielsweise erwartet Cansativa einen Umsatzanstieg von über 75% auf 30 Millionen Euro, während Cantourage einen Anstieg um 90% auf 10,8 Millionen Euro meldet. Bloomwell verzeichnet sogar eine Verdreifachung des Umsatzes.
Zukunftsaussichten
Der positive Trend könnte auch 2025 anhalten. Es wird erwartet, dass der Absatz um mindestens 40% auf 35 Tonnen steigen wird. Die Entstigmatisierung und die zunehmende Anzahl verordnender Ärzte tragen maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Benedikt Sons, CEO von Cansativa, sieht trotz einzelner Lieferengpässe langfristig ein Überangebot im Markt.
Fazit: Rezept für medizinisches Cannabis
Die neuen Regelungen des G-BA scheinen der anstoß dafür zu sein, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis für Patienten erleichtert wird und die Branche einen bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung erleben wird.
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