Cannabis-Legalisierung in Deutschland 2025: Kommt das Aus oder bleibt das Gesetz? Der neue Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD bringt überraschende Klarheit. Erfahren Sie jetzt, was die schwarz-rote Koalition plant, welche Regelungen bleiben und warum die Evaluierung im Herbst 2025 entscheidend für die Zukunft der Cannabispolitik wird.

Das Wichtigste in Kürze

Hier sind die wichtigsten Punkte aus den aktuellen Berichten zum Thema Cannabis im Koalitionsvertrag.

Gesetz bleibt bestehen

Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich darauf geeinigt, das Cannabisgesetz nicht zurückzunehmen. Im Koalitionsvertrag ist stattdessen für Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes vorgesehen. Gleiss LutzStuttgarter Zeitung

Kompromiss zwischen den Parteien

Die CSU hatte vor den Verhandlungen öffentlich die Rücknahme der Teillegalisierung gefordert, scheiterte damit jedoch an der SPD, die am Ampel-Projekt festhält. Der Deutsche Hanfverband dankte besonders der SPD für ihre Stärke in den Verhandlungen und der CDU für ihre Kompromissbereitschaft. 

Evaluation war bereits im Gesetz vorgesehen

Eine Überprüfung des Gesetzes war durch die Ampel-Regierung bereits in Paragraph 43 des Konsumcannabisgesetzes festgeschrieben. Die Evaluierung sollte ursprünglich am 1. Oktober 2025 stattfinden und Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz sowie Besitzmengen untersuchen. 

Was bleibt legal?

Das Gesetz erlaubt seit dem 1. April 2024 für Volljährige den Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis sowie nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. 

Unterschiedliche Umsetzung in den Ländern

Die Bundesländer unterscheiden sich stark bei den Genehmigungen für Anbauvereinigungen. Während in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen allein im Januar 2025 bereits 25 bzw. 20 Genehmigungen erteilt wurden, gab es in Bayern, Hessen und im Saarland zu diesem Zeitpunkt noch keine.

Weitere Liberalisierung unwahrscheinlich

Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist nicht damit zu rechnen, dass eine noch weitreichendere Liberalisierung von Konsumcannabis politisch umgesetzt wird, wie etwa die geplanten Coffee-Shop-Modellprojekte. 

Cannabis im Koalitionsvertrag – Die aktuelle Lage

Eine Zusammenfassung der Situation lässt die aktuelle Lage folgendermaßen aussehen:

Politischer Kompromiss statt Rücknahme

CDU/CSU und SPD haben sich im am 9. April 2025 veröffentlichten Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Cannabisgesetz vorerst nicht zurückzunehmen oder zu verschärfen. Stattdessen steht dort: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“ 

Hintergrund der Verhandlungen

Die CSU hatte zuvor massiv eine Rücknahme gefordert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte wenige Tage vor Abschluss der Verhandlungen: „Wir wollen den Fehler der Ampel rückgängig machen und Cannabis wieder verbieten.“ Aus der Union kamen allerdings auch Signale, dass es angesichts verschärfter Sicherheitslage und Wirtschaftskrise wichtigere Themen gebe.

Die erste Evaluierung war bereits geplant

Eine Evaluation des Gesetzes war von der Ampel bereits in Paragraph 43 des Konsumcannabisgesetzes festgeschrieben. Für den 1. Oktober war regulär eine Überprüfung vorgesehen, die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz sowie Besitzmengen untersuchen soll. Ein umfassender Bericht soll spätestens bis zum 1. April 2028 vorliegen. 

Was wird evaluiert?

Untersucht werden unter anderem: Konsumverhalten verschiedener Altersgruppen, Prävention, Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz, gesundheitliche Konsequenzen, Auswirkungen auf den Straßenverkehr, cannabisbezogene und organisierte Kriminalität sowie Auswirkungen auf Strafverfolgung und Gerichtsverfahren.

Reaktionen aus der Politik

Burkhard Blienert (SPD), der Drogenbeauftragte der Bundesregierung bis 2025, verteidigte die Cannabislegalisierung: „Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet.“ Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, bezeichnete das Cannabisgesetz weiterhin als „gefährlichen Irrweg“, der „rückgängig gemacht werden“ müsse. 

Bedeutung für die Cannabis-Community

Der Deutsche Hanfverband erklärte: „Heute ist ein guter Tag für Millionen deutsche Cannabiskonsumenten, die nicht mehr befürchten müssen, bald erneut strafrechtlich verfolgt zu werden.“ 

Für Konsumierende und Anbauvereine bedeutet der Koalitionsvertrag vor allem Rechtssicherheit. Wer in legalen Strukturen aktiv ist, kann weiterhin planen, investieren und wachsen. Bubatz legal: Timeline der deutschen Cannabis-Legalisierung

Ausblick

Die Formulierung „ergebnisoffene Evaluierung“ bedeutet: Die Entscheidung über die Zukunft des Gesetzes wird vertagt. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, zunächst wissenschaftliche Erkenntnisse abzuwarten, bevor über Änderungen entschieden wird. Eine weitere Liberalisierung erscheint jedoch unrealistisch.

Was steht konkret im Koalitionsvertrag von Union und SPD?

Der konkrete Wortlaut im Koalitionsvertrag zum Thema Cannabis ist sehr knapp gehalten.

„Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“ 

Das ist die einzige Passage zum Thema Cannabis im gesamten 144-seitigen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“.

Was bedeutet diese Formulierung?

  • Keine voreilige Festlegung auf Verschärfung oder Lockerung
  • Erst wissenschaftliche Daten abwarten, dann entscheiden
  • Die Bewertung soll sachlich und nicht ideologisch erfolgen

Warum kam es nicht zur angekündigten Rücknahme?

Im Koalitionsvertrag wurden weder konkrete Pläne zur Änderung des Cannabisgesetzes, noch dessen Rücknahme beschlossen. Die im Koalitionsvertrag genannte Evaluierung war bereits gesetzlich vorgeschrieben. Die neue Regierung bestätigt im Grunde nur die bestehende Rechtslage.

Während der Verhandlungen stand in den Entwurfsdokumenten in blauen Klammern (für die Union): „Wir machen die Teillegalisierung wieder rückgängig.“ Dies wurde jedoch im finalen Vertrag nicht übernommen. Die knappe Formulierung ist das Ergebnis eines Kompromisses, bei dem die SPD sich durchsetzen konnte, während die Union von ihrer ursprünglichen Forderung einer vollständigen Rücknahme abrücken musste.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) – Was gilt aktuell?

Das Konsumcannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft (Regelungen zu Anbauvereinigungen seit 1. Juli 2024). Die wichtigsten aktuell geltenden Regelungen sehen folgendermaßen aus.

Erlaubter Besitz für Erwachsene (ab 18 Jahren)

Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. An ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt.

Privater Eigenanbau

Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig privat anbauen. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Stecklinge zählen nicht mit. Die geerntete Menge darf im trockenen Zustand nicht die Freigrenze von 50 Gramm überschreiten. Während des Trocknungsprozesses sind größere Mengen zulässig, solange die 50-Gramm-Grenze im Endzustand nicht überschritten wird.

Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs)

Wer gemeinschaftlich Cannabis anbaut und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergibt, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Gestattet ist nach § 19 Konsumcannabisgesetz lediglich eine begrenzte Weitergabe unter Mitgliedern von Anbauvereinigungen. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben.

Konsumverbote im öffentlichen Raum

Der Konsum von Cannabis ist im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen sowie innerhalb geschlossener Sportstätten verboten. Die Schutzzonen umfassen im Regelfall einen Radius von 100 Metern. Zudem ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.

Straßenverkehr

Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis bleibt strikt verboten. Der Grenzwert für THC im Blut liegt weiterhin bei 1 ng/ml, wobei stark über eine Anhebung auf 3,5 ng/ml diskutiert wird. Mit der Teillegalisierung wurde die Behandlung von Cannabis im Straßenverkehr an die Regelungen zum Alkohol angenähert.

Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten

Cannabis wurde aus der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Die Strafvorschriften der §§ 29 ff. BtMG gelten für Cannabis nicht mehr. Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz richtet sich jetzt ausschließlich nach § 34 KCanG.

Strafbar bleibt unter anderem der Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung. Bereits ab einem Besitz von 25 Gramm außerhalb der Wohnung oder 50 Gramm insgesamt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Bei einer „nicht geringen Menge“ erfolgte eine Herabstufung vom Verbrechen zu einem Vergehen und eine Absenkung der Höchststrafe von 15 auf fünf Jahre. Die bisherige Definition der nicht geringen Menge von mindestens 7,5 Gramm THC soll geändert werden.

Rückwirkende Anwendung und Tilgung

Ab dem 1. Januar 2025 können Personen, die wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis verurteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Tilgung der Eintragungen im Bundeszentralregister beantragen, wenn das neue Gesetz die Tat nicht mehr unter Strafe stellt oder nur noch mit einer Geldbuße bedroht.

Jugendschutz bleibt streng

Für Jugendliche bleibt der Umgang mit Cannabis weiterhin ausnahmslos verboten.

Ampel-Koalition: Evaluation des Gesetzes

Bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden, der die Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität umfasst. Ein umfassender Bericht soll spätestens bis zum 1. April 2028 vorliegen. 

Anbauvereinigungen: Stand der Genehmigungen

Bis Januar 2025 wurden bundesweit über 400 Anträge auf Erteilung einer Anbaugenehmigung für Cannabis gestellt. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden bereits 25 bzw. 20 Anbauvereinigungen genehmigt, während in Bayern, Hessen und im Saarland zu diesem Zeitpunkt noch keine Genehmigungen erteilt wurden.

Positionen der Parteien zur Cannabispolitik

Die ehemaligen Ampel-Parteien (SPD, Grüne, FDP) und Die Linke unterstützen die Legalisierung oder wollen sie sogar ausbauen. CDU/CSU und AfD lehnen sie ab und wollen sie zurücknehmen. Das BSW (Bündnis Sarah Wagenknecht) hat keine klare Position.

Die Grünen: Pro Legalisierung / Beibehaltung des Gesetzes

Die Grünen befürworten die Legalisierung von Cannabis und setzen sich dafür ein, dass Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden kann. Sie streben eine Legalisierung auf EU-Ebene an und möchten die Gesetzgebung weiter vorantreiben. Stuttgarter ZeitungGerman Bundestag Die Grünen sprechen sich für einen regulierten Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften aus, um dem Schwarzmarkt den Boden zu entziehen, basierend auf einem strikten Jugend- und Verbraucherschutz.

Die Linke: Drogenkonsum insgesamt entkriminalisieren

Die Linke plant, noch einen Schritt weiter zu gehen und will den Drogenkonsum insgesamt entkriminalisieren. German BundestagCannabisclub-arnstadt Die Linke strebt eine vollständige Legalisierung von Cannabis an und formuliert ausdrücklich, dafür die notwendigen Änderungen auf EU- und UN-Ebene durchsetzen zu wollen. In dieser Klarheit gehen sie damit noch weiter als SPD und Grüne. Cannabis, Corona, Steuern: Das steht im Koalitionsvertrag | APOTHEKE ADHOC Die Linke fordert, dass Haschisch und Marihuana für Erwachsene in Fachgeschäften verkauft werden soll.

FDP: Festhalten an der Legalisierung

Die FDP will den eingeschlagenen Kurs fortsetzen und den Fokus auf eine vollständige Legalisierung von Haschisch und Marihuana legen. Unter anderem soll der Verkauf über Geschäfte und den Online-Handel zugelassen werden. Die FDP erhofft sich geschätzte Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro im Jahr, die für Prävention, Suchtbehandlung und Beratung eingesetzt werden sollen. 

AfD: Cannabislegalisierung ist ein Fehler

Die AfD sieht die Cannabis-Legalisierung – außerhalb bestimmter medizinischer Sonderfälle – als Fehler, der rückgängig gemacht werden soll. Die Partei ist der Ansicht, dass Cannabis zu schweren gesundheitlichen, medizinischen und psychischen Schäden führen könne, insbesondere bei Jugendlichen. Die AfD lehnt somit die Legalisierung strikt ab und argumentiert mit traditionellen Werten und Sicherheitsbedenken. 

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht): Wissen nicht, was sie wollen

Das BSW bleibt uneinheitlich, befürwortet aber keine Kriminalisierung. Das BSW spricht sich mehrheitlich für die Teillegalisierung von Cannabis aus, allerdings gibt es auch andere Meinungen in der Partei. Wie sich das BSW genau positioniert, ist noch unklar. Damit bleibt das Bündnis drogenpolitisch die große Unbekannte. Im Programm finden sich keine Inhalte zu diesem Thema. 

SPD: Bleibt bei der Legalisierung

Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm 2025, dass sie sich für eine europarechtskonforme Legalisierung von Cannabis einsetzen will. Die SPD will sich in der neuen Legislaturperiode weiterhin dafür einsetzen, dass die Entkriminalisierung von Cannabis bestehen bleibt und sieht in der Teillegalisierung einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Drogen- und Suchtpolitik. 

CDU und CSU: Vom Verbot zur Evaluierung

CDU und CSU stehen der Legalisierung kritisch gegenüber, möchten diese am liebsten abschaffen und sieht sie als Gefahr. Die Partei warnt vor Gesundheitsrisiken und einem möglichen Anstieg des Konsums unter Jugendlichen. Einige Vertreter fordern sogar eine Rücknahme der Legalisierung. Die CDU/CSU lehnt die Legalisierung strikt ab und plant, bestehende Modellprojekte nach einem Wahlsieg zurückzunehmen. Friedrich Merz ist der Auffassung, dass die Cannabis-Legalisierung die Rauschgiftkriminalität erhöht und möchte die Cannabis-Legalisierung der Ampel rückgängig machen. Auch in diesem Bereich scheint der Kanzler fern ab jeder Realität zu sein 🙂 

Einschätzung des Deutschen Hanfverbands zum Standpunkt der Politik

In den aktuellen Umfragen zur Bundestagswahl führt die CDU/CSU mit knapp 30% vor der AfD mit um die 20%. Damit sind die beiden aktuell stärksten Parteien gegen die Entkriminalisierung von Cannabis. Da die Union eine Koalition mit der AfD ausschließt, wird diese mögliche Mehrheit im Bundestag gegen das Cannabisgesetz nicht zum Zuge kommen. 

SPD, Grüne und FDP sind nach Jahrzehnten zunehmender Repression gegen Hanffreunde nun erstmals einen wesentlichen Schritt nach vorn gegangen. Alle drei bekennen sich klar zu „ihrem“ Cannabisgesetz und wollen weiterhin eine Legalisierung über den Zwischenschritt Modellprojekte verwirklichen. 

Reaktionen aus der Cannabis-Community

Die Cannabis-Community zeigt sich erleichtert, dass die befürchtete Rücknahme ausgeblieben ist, bleibt aber wachsam. Die Stimmung ist vorsichtig optimistisch, mit dem Bewusstsein, dass der Kampf für eine liberale Cannabispolitik noch nicht gewonnen ist.

Der Deutsche Hanfverband dankte besonders der SPD für ihre Stärke in den Verhandlungen und der CDU für ihre Kompromissbereitschaft beim Cannabisgesetz. Die Bekanntgabe durch CDU, CSU und SPD hat in der Cannabis-Community für Aufatmen gesorgt. Viele Beobachter hatten nach der Bundestagswahl mit einer politischen Kehrtwende gerechnet, insbesondere angesichts der wiederholt kritischen Töne aus den Reihen der Union.

Das Vertrauen in die politische Stabilität des Gesetzes wird gestärkt. Für Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland ist dies eine gute Nachricht, da die Entkriminalisierung bestehen bleibt. Die Entscheidung, das KCanG nicht rückabzuwickeln, stärkt die Position Deutschlands im internationalen Vergleich. Als eines der ersten Länder Europas mit einem legalisierten Eigenanbaumodell für Erwachsene bleibt Deutschland ein Vorreiter der modernen Cannabispolitik.

Der Deutsche Hanfverband freut sich darauf, im Rahmen der Evaluation an der Verbesserung des Cannabisgesetzes mitzuwirken. Auch die wissenschaftlichen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis sollten nun genehmigt werden. 

Mahnung zur Wachsamkeit

Auch wenn viele Aktivisten mittlerweile des Kampfes müde sind und gern die Früchte ihrer jahrelangen Bemühungen genießen wollen, so ist heute leider noch nicht der Tag, an dem die Rüstungen abgelegt werden sollten. Es bleibt wichtig, dass der Gesetzgeber die Gemeinschaft der Legalisierungsbefürworter wahrnimmt.

Die Zukunft der deutschen Cannabispolitik ist keineswegs gewiss. Vielmehr hängt sie von den Entwicklungen ab, die das CanG auf die innere Sicherheit, den Jugend- und Gesundheitsschutz und die Belastung von Polizei und Justiz hat.

Kritische Stimmen und Verbesserungswünsche

Aus der Community kommen auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Das weitere Negative sei die nicht geringe Menge ab 7,5 Gramm, die 50-Gramm-Grenze und das Verbot der Weitergabe von Stecklingen in Erde. Abgabe in Fachgeschäften und die Weitergabe unter Freunden zu erlauben wäre die Königsdisziplin.

Positive Erfahrungen aus der Praxis

Staatsanwalt Simon Pschorr berichtete von sehr guten Erfahrungen der Praxis mit dem Gesetz: „Bei allen Herausforderungen ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich.“ Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss. Bubatz legal: Timeline der deutschen Cannabis-Legalisierung

Medizinisches Cannabis im Koalitionsvertrag

Bei dem Umgang mit medizinischem Cannabis sind größtenteils keine Besonderheiten gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu beachten. Medizinisches Cannabis wurde bereits 2017 legalisiert und ist seitdem ein etablierter Teil der medizinischen Versorgung.

Das Cannabisgesetz (CanG), das seit April 2024 gilt, hat medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und damit weniger bürokratischen Auflagen unterworfen. Der Versand von ärztlich verordnetem medizinischem Cannabis durch Apotheken ist erstmals möglich.

Aktuelle Entwicklungen bei Medizinalcannabis (nicht im Koalitionsvertrag)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant offenbar Einschränkungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis per Telemedizin. Die SPD hat allerdings angekündigt, diese Pläne „in keinem Fall“ mitzutragen. 

Die Argumentation, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung ausschließlich das Konsumcannabisgesetz betreffe, greift zu kurz. 

Forderungen aus der Branche

Die Sanity Group fordert im Bereich Medizinalcannabis eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungssicherheit. Die Bedürfnisse der Patienten müssten im Mittelpunkt stehen, mit einem flächendeckenden, niedrigschwelligen Zugang zu einer medizinischen Cannabistherapie, die höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhält.

Der Koalitionsvertrag schweigt zu medizinischem Cannabis. Die aktuellen Regelungen bleiben zunächst bestehen.

Fazit: Koalitionsvertrag Cannabis – Ein Kompromiss mit Zukunftspotenzial

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sichert den Bestand des Cannabisgesetzes durch eine „ergebnisoffene Evaluierung“, statt der von der CSU geforderten Rücknahme. Für Konsumierende und Anbauvereine bedeutet dies Rechtssicherheit, aber keine weiteren Liberalisierungen. Deutschland bleibt beim Status quo. Die Evaluierung wird zur entscheidenden Weichenstellung, ob das Gesetz langfristig Bestand hat oder nachträglich verschärft wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird Cannabis wieder verboten?

Cannabis wird nach neusten Aussagen der Regierung nicht verboten. Die neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, im Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Cannabisgesetzes durchzuführen. 

Was passiert nach der Evaluierung?

Forscher sehen wenig Bedarf für größere Änderungen am Cannabisgesetz. Der Zwischenbericht zum Cannabisgesetz zeigt, dass viele Befürchtungen nicht eingetreten sind. Der Konsum unter Jugendlichen geht weiter zurück. Es gab keinen massiven Anstieg des Cannabiskonsums oder dramatische Zunahme gesundheitlicher Probleme. Die endgültige Entscheidung über mögliche Gesetzesänderungen fällt nach Vorlage des vollständigen Evaluierungsberichts 2026.

Können Modellprojekte mit Cannabis-Fachgeschäften kommen?

Modellprojekte mit lizenzierten Fachgeschäften sind geplant, aber die notwendige Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium fehlt seit über einem Jahr, sodass keine Stadt eine Genehmigung erteilen kann. Frankfurt und Hannover haben bereits Absichtserklärungen unterzeichnet und wollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte starten, sobald die bundesrechtliche Grundlage geschaffen ist.

Wie unterscheidet sich die Situation in verschiedenen Bundesländern?

Aktuell führen Nordrhein-Westfalen mit 83 und Niedersachsen mit 55 genehmigten Cannabis-Clubs, während Bayern mit nur acht genehmigten Anbauvereinigungen auf Platz elf liegt und das Saarland noch keinen Club genehmigt hat.

Kategorien: Allgemein

Annett Jäger

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